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Prüfung elektr. Anlagen, technische Abnahme und Prüfung.

Die Klausel 3602 der VdS-Richtlinie 3447 ist nahezu in allen Feuerversicherungspolicen enthalten. Danach sind elektrische Anlagen in regelmäßigen Abstände zu prüfen. Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 müssen aus der Sicht der Versicherer durch einen neutralen, unabhängigen Dritten erfolgen. Diese Forderung entspricht im Wesentlichen dem Baurecht. Der unabhängige Dritte ist der von VdS Schadenverhütung anerkannte Sachverständige.
(Quelle: VdS-Richtlinie 3447)

Prüfpflichten bestehen nicht nur im gewerblichen Bereich sondern z.B. auch bei Vermietungen von Wohnungen. Hier sind die Prüffristen der fest installierten elektrischen Anlagen i.d.R. innerhalb von 4 Jahren die Regel. Die Basis für die Prüfpflichten ist in der VDE 0105 “Betrieb von elektrischen Anlagen” verankert.